KEIN KUNDENDIENST UNTER 0180-RUFNUMMERN

Mai - 03
2017

KEIN KUNDENDIENST UNTER 0180-RUFNUMMERN

Für telefonischen Kundendienst werden oft Extragebühren in Form von kostenpflichtigen 0180-Nummer abgerechnet. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieses Vorgehen gestoppt. Der EuGH entschied, dass Kundendienstanrufe nicht teurer sein dürfen, als normale Telefonate (EuGH Urteil vom 02.03.2017 C-568/15).

Im nun entschiedenen Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs ein deutsches Elektronikunternehmen verklagt, das technischen Support über kostenpflichtige 0180-Rufnummern zur Verfügung gestellt hat.

Als Rechtsgrundlage für die Kostenbegrenzung dient die EU-Vebraucherrichtlinie. Gemäß dieser Richtlinie dürfen Anrufe per Telefon, die ein Unternehmen/ein Unternehmer eingerichtet hat, um von Verbrauchern, im Zusammenhang mit geschlossenen Verträgen kontaktiert zu werden, nicht mehr kosten, als ein „normaler“ Telefonanruf.