IM APRIL NEHMEN UNSERE MITARBEITER AN DER JÄHRLICHEN UNTERWEISUNG ZUR SICHEREN ANWENDUNG VON PSAgA (DGUV R 112-198) TEIL.

Mrz - 29
2019

IM APRIL NEHMEN UNSERE MITARBEITER AN DER JÄHRLICHEN UNTERWEISUNG ZUR SICHEREN ANWENDUNG VON PSAgA (DGUV R 112-198) TEIL.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) schützt unsere Mitarbeiter vor tödlicher Absturzgefahr. Die Unterweisung ist, vor der ersten Nutzung von PSAgA, gesetzlich vorgeschrieben und mindestens jährlich zu wiederholen.

Die Sicherheit unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Die Verantwortung für die Unterweisungen in den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber und diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst.

Der Preiskampf am Markt sollte nicht mit der Sicherheit der Mitarbeiter geführt werden.

Wir informieren Sie rechtzeitig, wenn unsere Mitarbeiter auf Grund von Schulungen oder Zertifizierungen zwischenzeitlich nicht zur Verfügung stehen.